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Neu im Ortsverband? Interessiert, wie die Arbeit im Ortsverband funktioniert? Hier findet Ihr Antworten auf häufige Fragen.
Auch hier gelten wieder über § 6 Abs. 4 der Satzung des Landesverbandes die dortigen Regelungen entsprechend. Letztlich initiiert und koordiniert der Ortsverband die politische Arbeit des Ortsverbandes und vertritt ihn nach außen. Ihm obliegt die Betreuung und Beratung der Mitglieder. Der Ortsvorstand tagt bei Bedarf. Er führt die Beschlüsse der Ortsversammlung aus. Der Ortsvorstand entscheidet – so die ausdrückliche Kompetenzzuweisung in § 3 Abs. 1 der Satzung des Landesverbandes – über die Aufnahme von Neumitgliedern.
Wenn Ihr weitere Frage oder Ideen für Ergänzungen habt, meldet euch bei Florian Hönicke.
Die Kontaktdaten findet Ihr unter Unser Vorstand.
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